MITGLIEDSCHAFT KONSTITUTION Der CLUB BAUR AU LAC wurde 1970 von Charles Kracht und einem Kreis Gleichgesinnter in privater Initiative ins Leben gerufen. Im Vordergrund steht die Pflege gesellschaftlicher und kultureller Ziele. Clubdomizil ist bis zum heutigen Tag die Patriziervilla „Rosau“, die von 2016-2020 höchst aufwendig saniert worden ist. Beim CLUB BAUR AU LAC handelt es sich um eine private Institution, die ausschliesslich eingetragenen Mitgliedern und deren Gästen offensteht. Der Club, vertreten durch ein mindestens fünfköpfiges Komitee, ist in seinen Handlungen und Statuten autonom. Über Anträge auf Mitgliedschaft im CLUB BAUR AU LAC sowie allfälligen Ausschluss entscheidet allein das Komitee. Der exklusive Privatclub ist strikt überkonfessionell und verfolgt weder politische noch wirtschaftliche Zielsetzungen.
INHALTSVERZEICHNIS KOMITEE 1 PRÄMILARIEN 2 ORGANISATORISCHES 3 PRIVILEGIEN 7 HAUSETIKETTE 10 CLUBREGELN 11 FINANZIELLES 13 HAFTUNGSBESTIMMUNGEN 15
- 1 - KOMITEE Seit 2018 Charles Roulet Vorsitzender des Komitees Dr. Willi Leimer Georg Müller Philipp W. Rhomberg Andreas Schmid Dr. Daniel von Stockar
- 2 - PRÄLIMINARIEN ie Mitgliedschaft imCLUB BAUR AU LAC ist offen für Damen und Herren, welche das 25. Altersjahr vollendet haben und durch das Komitee als Mitglieder anerkannt worden sind. Die Bewerber um die Mitgliedschaft müssen die Unterstützung von zwei Club Mitgliedern (Patenschaften) nachweisen, deren persönliche und gute Bekanntschaft mit dem Kandidaten vorausgesetzt wird, deren eigene Mitgliedschaft seit mindestens zwei (2) Jahren besteht und welche nicht dem gleichen Unternehmen oder der gleichen Familie wie der Bewerber angehören (siehe Organisatorisches, Absatz 5). Jeder der zwei Paten ist aufgefordert, ein ausdrucksstarkes und persönliches Empfehlungsschreiben (Referenz) zu verfassen, welches an das Komitee des CLUB BAUR AU LAC zu richten ist. Der Kandidat seinerseits ist gebeten, seinen Aufnahmeantrag sowie seinen Lebenslauf mit Foto einzureichen und in der Folge beim Clubsekretariat nachzufragen, ob sein Dossier vollständig ist. Die Mitgliedschaft „Daughters & Sons“ richtet sich ausschliesslich an 25-30-Jährige, deren eines Elternteil bereits Mitglied im CLUB BAUR AU LAC ist. Ansonsten gelten dieselben Bewerbungskriterien und Aufnahmebedingungen. Das Komitee entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. D
- 3 - ORGANISATORISCHES 1) Das Club Komitee, bestehend aus mindestens 5 Mitgliedern, entscheidet über die Aufnahme und den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern und bestimmt die Clubregeln. 2) Beim Ausscheiden eines Mitglieds ergänzt sich das Komitee selbst (Kooptation). Das Komitee wählt seinen Vorsitzenden. 3) Die Komitee Sitzungen finden zweimal pro Jahr statt. Zusätzliche Sitzungen werden einberufen, wenn das Komitee diese für erforderlich erachtet. 4) Das Komitee ist das einzige Organ, welches über die Auslegung und Anwendung der Clubregeln entscheidet. Jegliche Haftung der Mitglieder für finanzielle Verpflichtungen des Clubs sind ausgeschlossen. 5) Die Bewerbung für die Club Mitgliedschaft ist an das Komitee des CLUB BAUR AU LAC, Claridenstrasse 10, 8002 Zürich, zu richten und erfordert folgende schriftliche Eingaben: - Aufnahmeantrag mit detailliertem Lebenslauf und Foto - die Empfehlungsschreiben (Referenzen) von zwei Club Mitgliedern
- 4 - Nicht zugelassen sind Empfehlungsschreiben von: - Mitgliedern des Club Komitees - Familienmitgliedern des Antragstellers - Clubmitgliedern, welche dem gleichen Unternehmen wie der Antragsteller angehören - Clubmitgliedern, deren Mitgliedschaft noch keine zwei (2) Jahre besteht. Das Empfehlungsschreiben muss vor allem die persönliche und geschäftliche Verbindung zwischen dem empfehlenden Clubmitglied und der Persönlichkeit des Aufnahmekandidaten klar erkennen lassen. Im Verlaufe eines Kalenderjahres dürfen Clubmitglieder nicht mehr als zwei Kandidaturen unterstützen 6) Montag bis Freitag können die Mitglieder die Clubräume von 10.00 bis 24.00 Uhr nutzen, Samstag von 18.00 bis 24.00 Uhr. Die warme Küche ist bis 22.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen können bei besonderen Veranstaltungen im Voraus vereinbart werden. Samstags besteht zudem die Möglichkeit, die Villa exklusiv für eine Veranstaltung zu reservieren.
- 5 - 7) An Sonntagen bleibt der Club geschlossen. Ferner schliesst der Club im Sommer während drei Wochen und über Weihnachten/Neujahr während zwei Wochen, Änderungen vorbehalten. 8) Die Autoabstellplätze direkt um das Clubgebäude herum, stehen ausschliesslich denMitgliedern und Gästen des CLUB BAUR AU LAC während ihres Aufenthaltes im Club zur Verfügung. 9) Die Mitglieder teilen dem Sekretariat Adressänderungen unaufgefordert mit. 10) Die Mitgliedschaft endet - mit dem Ableben des Mitglieds. - durch den Austritt des Mitglieds; dieser muss schriftlich bis Ende eines Rechnungsjahres (31. Dezember) dem Sekretariat bekanntgegeben werden. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, so ist der volle Jahresbeitrag für das auf die Anzeige folgende Geschäftsjahr zu entrichten; Ausnahmen können vom Komitee bewilligt werden. - durch Ausschluss; erfüllt ein Mitglied seine Pflichten gegenüber dem Club nicht oder schädigt durch sein
- 6 - Verhalten das Ansehen des Clubs, so kann das Komitee nach eigenem Ermessen die weitere Mitgliedschaft verweigern. Dieser Beschluss bedarf keiner detaillierten Begründung, muss demMitglied aber schriftlich zugestellt werden. Der Ausschluss kann wegen Zahlungsrückstand erfolgen, wenn dieser trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht ausgeglichen wurde.
- 7 - PRIVILEGIEN 1) Den Mitgliedern stehen während der regulären Öffnungszeiten des Clubs sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die Bar, das Restaurant und die Sommerterrasse mit angrenzendem Garten und der ausschliesslich im Sommer offenen Restauration unter der natürlichen Pergola im Parterre sowie das Restaurant, das Vestibül und die Smokers Lounge in der ersten Etage und einen Seminarraum und einen Boardroom in der zweiten Etage. Für eine exklusive Nutzung eines der Privatsalons, in welche das Restaurant auf der Bel Etage unterteilt werden kann, oder einer der Tagungsräume im 2. Stock setzen wir, je nach Raum, einen Mindestumsatz an Speisen und Getränken von mindestens CHF 500.00 pro halben Tag voraus. Sollte dieser durch die Konsumationen nicht erreicht werden, so wird die Differenz als Raummiete gebucht. 2) Die Partner der Mitglieder sind im Besitz einer eigenen digitalen Partnerkarte. In Begleitung eines Mitgliedes stehen den Partnern ebenfalls alle Räumlichkeiten jederzeit zur Verfügung. Partner ohne Begleitung eines Mitglieds sind am Mittag in den Räumen des Restaurants in der Bel Etage sowie im Sommer unter der Pergola im Garten willkommen. 3) Für die Durchführung von besonderen Anlässen steht der Club seinen Mitgliedern auch an den Samstagen zur Verfügung. Um frühzeitige Absprache mit dem Clubsekretariat wird gebeten.
- 8 - 4) Vor der Reservierung von Privatsalons muss sichergestellt sein, dass an der Veranstaltung mindestens ein Clubmitglied teilnimmt, dem gleichzeitig die Verantwortung für den Charakter der Veranstaltung sowie für die Kosten obliegt. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist bei mehr als 10 teilnehmenden Personen die rechtzeitige MenüVorbestellung erwünscht. 5) Für die Teilnahme am monatlichen «Club Table» wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten. Genauere Angaben zum jeweiligen «Club Table» sind der Website (www.cbal.ch) zu entnehmen. 6) Den Mitgliedern steht es frei, persönliche Gäste einzuführen, nachdem sie diese mit der Hausetikette vertraut gemacht haben. Für die Rechnung der Gäste garantiert das Mitglied. Gäste verlassen den Club mit dem einladenden Mitglied. 7) Zwischen dem CLUB BAUR AU LAC und einer Anzahl ausgewählter Privatclubs im Ausland bestehen 8) Freundschaftsverhältnisse. Die Mitglieder des CLUB BAUR AU LAC sind in diesen Clubs als Gäste willkommen (Liste der Partner Clubs im Annual ab Seite 112 oder unter www.cbal.ch).
- 9 - 9) Mitgliedern von Partner Clubs imAusland stehen die Räumlichkeiten des CLUB BAUR AU LAC während der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Für den Besuch des CLUB BAUR AU LAC genügt die Vorlage „Letter of Introduction“, ausgestellt vom Partner Club für das betreffende Mitglied. Sämtliche Rechnungen von Mitgliedern befreundeter Clubs sind vor dem Verlassen der Clubräume zu begleichen. Die Anzahl der Besuche imCLUB BAUR AU LAC ist auf zehn im Verlauf eines Kalenderjahres beschränkt. Falls ein Mitglied eines Gästeclubs über längere Zeit in der Schweiz weilt und den CLUB BAUR AU LAC in dieser Zeit regelmässig besuchen möchte, wird nach Absprache mit demKomitee ein entsprechender Jahresbeitrag erhoben.
- 10 - HAUSETIKETTE 1) Wir bitten unsere Gäste, sich dem Anlass entsprechend respektvoll zu kleiden. Innerhalb der Clubräume ist für Herren das Tragen eines Sakkos/Jacketts eine Selbstverständlichkeit. Das Tragen einer Krawatte ist erwünscht – vor allem am Abend – aber kein Muss. Die Damen werden um entsprechende Kleidung gebeten. Jeans, Turnschuhe jeder Art, FlipFlops, Freizeithemden, T-Shirts, Shorts, Leggings und Sport Tenues sind unerwünscht. Im Sommer dürfen sich die Herren auf der Terrasse ihres Sakkos/Jacketts entledigen. Die Bekleidungsvorschriften gelten auch für Gäste der Club Mitglieder. Die Mitglieder sind angehalten, ihre Gäste gegebenenfalls auf diese Tenue Regeln hinzuweisen. 2) Mobiles Telefonieren ist im Club, mit Ausnahme des Foyers und der exklusiv gemieteten Salons in der 1. & 2. Etage, nicht erlaubt. Mitglieder werden gebeten, ihre drahtlosen Telefone beim Betreten der Restaurants stumm zu schalten und sich gleichzeitig zu vergewissern, dass ihre Gäste von dieser Vorschrift Kenntnis haben. 3) Aus den Clubräumen dürfen Zeitungen und Zeitschriften nicht entfernt werden. 4) Wir legen Wert auf Diskretion und bitten Sie Fotos ausschliesslich zum privaten Gebrauch zu tätigen und darauf zu achten keine Ihnen nicht persönlich bekannten Gäste abzulichten.
- 11 - CLUBREGELN 1) Der CLUB BAUR AU LAC steht ausschliesslich seinen Mitgliedern und ihren persönlichen Gästen offen. 2) Die Mitgliedschaft im CLUB BAUR AU LAC ist offen für Damen und Herren, welche das 25. Altersjahr vollendet haben und durch das Komitee als Mitglieder anerkannt worden sind. Das Komitee beschliesst über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ohne Angabe von Gründen. 3) Der Name des Clubs darf durch seine Mitglieder weder für Werbung noch für andere geschäftliche Zwecke verwendet werden. 4) Die digitale Mitgliedskarte wie auch die Partnerkarte (siehe Privilegien, Absatz 2) gelten als persönlicher Ausweis und sind nicht übertragbar. 5) Bei dem Ihnen zum Eintritt übergebenen Club Annual, welches das aktuelle Mitgliederverzeichnis enthält, handelt es sich um ein vertrauliches Dokument, welches ausschliesslich den Mitgliedern des CLUB BAUR AU LAC ausgehändigt wird. Dieses Verzeichnis darf weder zu Werbezwecken verwendet noch an Aussenstehende weitergegeben werden.
- 12 - 6) Das Auslegen von Listen und das Veranstalten von Sammlungen sowie die Verteilung oder Deponierung von Werbeschriften ist ohne Genehmigung des Club Komitees nicht gestattet. 7) Während der Woche sind Kinder ab 12 Jahren im Clubrestaurant herzlich willkommen. An den Wochenenden freuen wir uns darauf, Familien mit Kindern aller Altersstufen im Clubrestaurant begrüssen zu dürfen. Zu den Privatsalons haben Kinder jederzeit Zutritt. 8) Hunde sind in den Räumen des Clubs nicht zugelassen. Im Sommer dürfen sie im Garten und auf der Terrasse an der Leine mitgeführt werden. 9) Der Präsenz vonMedienvertretern (Presse/TV) ist imgesamten Clubgebäude nicht gestattet. In besonderen Fällen kann eine Ausnahmebewilligung über das Clubsekretariat beim Club Komitee beantragt werden.
- 13 - FINANZIELLES 1) Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein Eintrittsgeld erhoben. Die Höhe des einmalig zu entrichtenden Betrages ist für alle Mitgliederkategorien (Full Members, Overseas Members, Evening Members, Daughters & Sons) gleich und wird dem neuen Mitglied zum Zeitpunkt seiner Aufnahme in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innert 30 Tagen zu entrichten. 2) Pro Rechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) wird ein Jahresbeitrag erhoben, der jeweils zum Jahresanfang in Rechnung gestellt wird. Die Zahlung ist innert 30 Tagen zu entrichten. Bei Eintritt während des Rechnungsjahres wird der Jahresbeitrag anteilsmässig für den Rest des Jahres erhoben. Das Begleichen der Jahresgebühr ist nicht mit Kreditkarte möglich. 3) Über die Höhe der Eintrittsgebühr sowie des Jahresbeitrages pro Mitglied und Rechnungsjahr entscheidet das Komitee des CLUB BAUR AU LAC. Die Eintrittsgebühr und die Jahresbeiträge unterliegen (gemäss Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung) dem Mehrwertsteuergesetz. 4) Overseas Members (Mitglieder mit festemWohnsitz im Ausland), Evening Members (Clubbesuch ausschliesslich ab 18.00 Uhr) und Daughters & Sons Members (25 – 30 Jährige, Eltern Member) zahlen einen geringeren Jahresbeitrag.
- 14 - 5) Den Mitgliedern des CLUB BAUR AU LAC wird für Dienstleistungen des Clubs und Konsumationen jeweils monatlich Rechnung gestellt. Diese Monatsrechnungen sind innert 30 Tagen nach Empfang zu begleichen. Konsumationen können aber jederzeit auch per Kreditkarte beglichen werden. 6) ImGegensatz zu vielen englischen Clubs ist es bei uns üblich, die Arbeit der Mitarbeiter mit einem Trinkgeld zu honorieren. Sie können dies individuell am Tisch, durch automatische Hinterlegung in unserem Kassensystem oder in Form eines Weihnachtsgeldes tun.
- 15 - HAFTUNGSBESTIMMUNGEN 1) Der CLUB BAUR AU LAC haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen von Club Mitgliedern und ihren Gästen, für Diebstahl von auf dem Club- und Garagenareal abgestellten Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen aus dem Wageninnern. 2) Bei Beschädigung von Clubeigentum haftet der Verursacher. 3) Für Schäden, welche beim Umparkieren von Fahrzeugen durch Club- oder Garagen-Mitarbeiter entstehen, schliesst der Club jegliche Haftung aus.
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