Annual DEUTSCH

- 13 - FINANZIELLES 1) Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein Eintrittsgeld erhoben. Die Höhe des einmalig zu entrichtenden Betrages ist für alle Mitgliederkategorien (Full Members, Overseas Members, Evening Members, Daughters & Sons) gleich und wird dem neuen Mitglied zum Zeitpunkt seiner Aufnahme in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innert 30 Tagen zu entrichten. 2) Pro Rechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) wird ein Jahresbeitrag erhoben, der jeweils zum Jahresanfang in Rechnung gestellt wird. Die Zahlung ist innert 30 Tagen zu entrichten. Bei Eintritt während des Rechnungsjahres wird der Jahresbeitrag anteilsmässig für den Rest des Jahres erhoben. Das Begleichen der Jahresgebühr ist nicht mit Kreditkarte möglich. 3) Über die Höhe der Eintrittsgebühr sowie des Jahresbeitrages pro Mitglied und Rechnungsjahr entscheidet das Komitee des CLUB BAUR AU LAC. Die Eintrittsgebühr und die Jahresbeiträge unterliegen (gemäss Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung) dem Mehrwertsteuergesetz. 4) Overseas Members (Mitglieder mit festemWohnsitz im Ausland), Evening Members (Clubbesuch ausschliesslich ab 18.00 Uhr) und Daughters & Sons Members (25 – 30 Jährige, Eltern Member) zahlen einen geringeren Jahresbeitrag.

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