Annual DEUTSCH

- 15 - HAFTUNGSBESTIMMUNGEN 1) Der CLUB BAUR AU LAC haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen von Club Mitgliedern und ihren Gästen, für Diebstahl von auf dem Club- und Garagenareal abgestellten Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen aus dem Wageninnern. 2) Bei Beschädigung von Clubeigentum haftet der Verursacher. 3) Für Schäden, welche beim Umparkieren von Fahrzeugen durch Club- oder Garagen-Mitarbeiter entstehen, schliesst der Club jegliche Haftung aus.

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