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Urheberrecht
Die Verfasser von Newsbeiträgen geben durch das selbständige Erfassen Ihre Zustimmung, dass Ihre Texte und Bilder auf dieser Webseite veröffentlich werden. Die Verfassung von Newsbeiträgen ist ausschliesslich den Mitgliedern, der Geschäftsleitung und dem Vorstand des Club Baur au Lac vorbehalten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Club Baur au Lac begleitet Sie mit grösster Sorgfalt bei der Organisation Ihrer Veranstaltung. Damit diese optimal vorbereitet und durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Sie bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags. Dieser wird Ihnen in Form einer Veranstaltungsbestätigung nach Erhalt aller Details zugesandt. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Kenntnisnahme.
1. Organisation der Veranstaltung
Jede Veranstaltung im Club Baur au Lac kann nur von einem Mitglied des Clubs (Host) durchgeführt werden. Der Host ist während der gesamten Veranstaltung anwesend und trägt die Verantwortung dafür, dass die Veranstaltung dem Charakter und den Statuten des Clubs entspricht. Der Host stellt sicher, dass seine Gäste vor der Veranstaltung über den geltenden Dresscode und die Hausetikette informiert werden und diese einhalten. Diese sind auf www.cbal.ch veröffentlicht und bilden einen integralen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, haftet der Host gegenüber dem Club Baur au Lac für sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Kosten.
Für Veranstaltungen ab neun (9) Personen ist ein einheitliches Menü sowie die Wein- und Getränkeauswahl spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin verbindlich auszuwählen und der Cluborganisation mitzuteilen. Besondere Ernährungsbedürfnisse oder Sonderwünsche einzelner Gäste sind nach Möglichkeit frühzeitig bekannt zu geben.
Ein detaillierter Ablaufplan mit allen für die Organisation und Durchführung relevanten Angaben sind vom Host ebenfalls spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin der Cluborganisation zu übermitteln.
2. Mindestkonsumation / Raummiete
Für Mitglieder des Club Baur au Lac sowie für Mitglieder anerkannter Partnerclubs, die ihre Mitgliedschaft mittels eines von ihrem Heimatclub ausgestellten «Letter of Introduction» nachweisen, wird keine Raummiete erhoben.
Für die Nutzung der Veranstaltungsräume gilt jedoch eine Mindestkonsumation. Deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsraum sowie der bestätigten Teilnehmerzahl und wird im Veranstaltungsvertrag verbindlich festgehalten. Wird die Mindestkonsumation nicht erreicht, wird die Differenz als Raummiete verbucht.
Salon «Zürichberg»
bis 6 Per. 750.00 ab 7 Per. 1’250.00 ½ Tag 2’250.00 1/1 Tag
Salon «Uetliberg»
bis 6 Per. 750.00 ab 7 Per. 1’250.00 ½ Tag 2’250.00 1/1 Tag
Salon «Zürichsee»
2’750.00 ½ Tag 4’500.00 1/1 Tag
Meetingroom «Charles Wunderly»
500.00 ½ Tag 750.00 1/1 Tag
Boardroom «Ferdinand Stadler»
750.00 ½ Tag 1’250.00 1/1 Tag
3. Teilnehmerzahl
Die endgültige Teilnehmerzahl ist der Cluborganisation spätestens zwei (2) volle Arbeitstage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen (massgebend sind die üblichen Geschäftszeiten von 09.00 bis 18.00 Uhr). Die fristgerecht bestätigte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung.
Reduziert sich die effektive Teilnehmerzahl nach Ablauf dieser Frist, erfolgt die Verrechnung auf Basis der bestätigten Teilnehmerzahl.
Erhöht sich die Teilnehmerzahl nach der Bestätigung, bemüht sich der Club Baur au Lac, zusätzliche Gäste im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten zu berücksichtigen. Eine entsprechende Anpassung der Raumzuteilung oder des Veranstaltungsablaufs kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Kurzfristige Änderungen können je nachdem zu Verzögerungen im Ablauf, Einschränkungen der Servicequalität sowie zu zusätzlichen Kosten führen, welche dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.
4. Nutzung der Veranstaltungsräume
Der Club Baur au Lac behält sich das Recht vor, die Zuteilung der Veranstaltungsräume zu ändern, sofern die geänderte Raumzuteilung der Anforderungen und Interessen des Veranstalters gleichwertig entspricht. Die Veranstaltungsräume stehen den Gästen mittags in der Regel bis spätestens 15.00 Uhr zur Verfügung, abends bis spätestens 23.30 Uhr.
Das Anbringen von Dekorations-, Werbe- oder sonstigen Materialien an Wänden, Decken oder anderen baulichen Einrichtungen ist nicht gestattet.
Die Nutzung ist ausschliesslich auf die gemieteten Veranstaltungsräume beschränkt. Empfangstische, Werbematerialien, Roll-ups oder sonstige Einrichtungen dürfen ausserhalb des ersten Obergeschosses des Clubhauses – in welchem sich sämtliche Veranstaltungsräume befinden – nicht aufgestellt werden. Für die Beschilderung sind ausschliesslich die vom Club Baur au Lac bereitgestellten Hinweisschilder zu verwenden.
Der Eingangsbereich des Clubs, die Bar, das Clubrestaurant sowie die Terrasse im Erdgeschoss stehen für private Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
An Samstagen besteht die Möglichkeit, die Villa exklusiv zu reservieren. Hierfür gilt eine Mindestkonsumation von CHF 20’000.00. An ausgewählten Sonntagen ist eine exklusive Reservation ebenfalls möglich, mit einer Mindestkonsumation von CHF 25’000.00.
5. Veranstaltungen nach 24.00 Uhr
Sofern eine Veranstaltung über 24.00 Uhr hinaus dauern sollte, ist dies der Cluborganisation bereits im Rahmen der Planung mitzuteilen und bedarf der vorgängigen Zustimmung. Eine Verlängerung der Veranstaltungsdauer kann ausschliesslich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gewährt werden. Allfällige Zuschläge für den zusätzlichen Personal- und Betriebsaufwand werden dem Host im Voraus bekannt gegeben und sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.
6. Technische Einrichtungen
Der Host ist für die sorgfältige und sachgemässe Nutzung sämtlicher technischer Einrichtungen und Geräte verantwortlich, die vom Club Baur au Lac bereitgestellt oder in dessen Auftrag beschafft werden. Diese sind nach der Veranstaltung in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
Ebenso haftet der Host für sämtliche durch unsachgemässe Nutzung verursachten Schäden sowie für Verlust oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten oder beschafften Einrichtungen und Geräte.
Der Club Baur au Lac übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der technischen Einrichtungen und Geräte, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Brandschutzvorschriften
Der Host verpflichtet sich, die im Club Baur au Lac geltenden Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften jederzeit einzuhalten. Insbesondere sind Flucht- und Rettungswege sowie sämtliche Notausgänge jederzeit uneingeschränkt freizuhalten.
Der Host gewährleistet zudem, dass sämtliche von ihm oder in seinem Auftrag eingebrachten Dekorations-, Ausstattungs- oder sonstigen Materialien den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Brandschutzbestimmungen des Club Baur au Lac entsprechen.
8. Parking
Im Zusammenhang mit Veranstaltungen bitten wir den Host, seine Gäste darauf hinzuweisen, dass die Parkplätze vor der Villa Rosau ausschliesslich den Mitgliedern des Club Baur au Lac während ihres Aufenthalts im Club vorbehalten sind, und für Veranstaltungsgäste nicht nutzbar sind. In der Tiefgarage des SCOR Gebäudes stehen keine Gästeparkplätze zur Verfügung.
Diese werden gebeten, die öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Umgebung zu nutzen. Das Parkhaus des Hyatt befindet sich in unmittelbarer Nähe und bietet eine komfortable Parkmöglichkeit.
9. Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
Der Host haftet gegenüber dem Club Baur au Lac für sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Kosten, einschliesslich jener, die von den Veranstaltungsteilnehmern nicht beglichen werden.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Schlussrechnung nach Durchführung der Veranstaltung dem Host mit seiner Monatsrechnung in Rechnung gestellt und ist innerhalb der fälligen Zahlungsfrist zu begleichen. Besondere Wünsche hinsichtlich der Rechnungsstellung oder einer Aufteilung der Rechnung sind der Cluborganisation vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Hat der Host seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, behält sich der Club Baur au Lac vor, eine Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie zu erbitten. Allfällige Wechselkursdifferenzen, Bankspesen oder Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Hosts.
Mitglieder von Partnerclubs des Club Baur au Lac begleichen ihre persönlichen Auslagen grundsätzlich vor dem Verlassen der Clubräumlichkeiten. Der Club Baur au Lac behält sich vor, je nach Art und Umfang der Veranstaltung eine angemessene Vorauszahlung oder eine Kreditkartengarantie als Sicherheit zu verlangen. In diesem Fall ist vor Ort lediglich der noch offene Restbetrag zu begleichen.
10. Annullierung
Jede Annullierung einer Veranstaltung bedarf der Schriftform.
Die Annullierung einer gesamten Veranstaltung muss dem Club Baur au Lac spätestens sieben (7) volle Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich zugehen (massgebend sind die üblichen Geschäftszeiten Montag-Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr).
Erfolgt die Annullierung nach Ablauf dieser Frist, ist der Club Baur au Lac berechtigt, 50 % der in der Veranstaltungsbestätigung vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Auswahl getroffen, werden 100 % der vereinbarten Mindestkonsumation in Rechnung gestellt.
Bei einer Annullierung zwei (2) Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstag werden 100 % der in Aussicht stehenden Leistungen in Rechnung gestellt.
Bereits im Zusammenhang mit der Veranstaltung erbrachte Leistungen oder entstandene Aufwendungen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Annullierung vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Der Club Baur au Lac behält sich vor, die Annullierungsbedingungen je nach Art, Umfang und Grösse der Veranstaltung individuell festzulegen. Abweichende Regelungen werden in der Veranstaltungsbestätigung oder im Veranstaltungsvertrag ausdrücklich vereinbart.
11. Haftung
Der Host haftet für sämtliche Schäden oder Verluste, die durch ihn selbst, seine Beauftragten, Dienstleister, Gäste oder sonstige Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Der Club Baur au Lac haftet ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Einholung behördlicher Bewilligungen sowie die Anmeldung und Bezahlung allfälliger Urheberrechts-, Lizenz- oder Verwertungsgesellschaftsgebühren (insbesondere für musikalische Darbietungen oder die Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke) ist ausschliesslich der Host verantwortlich.
12. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Club Baur au Lac ist – soweit gesetzlich zulässig – Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.
Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
